Geschäftsbericht 2023
2 | | 3 INHALT 1 Einleitung 4 2 Konzern – Technische Werke Dresden GmbH 6 3 Unternehmensorgane 8 4 Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2023 9 5.1 Grundlagen 10 5.2 Wirtschaftsbericht 10 5 Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 10 5.3 Erklärung zur Unternehmensführung 19 5.4 Chancen- und Risikobericht 20 5.5 Prognosebericht 23 5.6 Gesamtaussage 25 6 Spartenentwicklung im Konzern 26 6.1 Energie und Wasserversorgung 26 6.2 Verkehr 31 6.3 Stadtreinigung 32 6.4 Bäder 33 6.5 Dienstleistungen 35 7 Konzernabschluss 2023 der Technischen Werke Gmbh und der SachsenEnergie AG 38 7.1 Allgemeine Angaben 42 7.2 Konsolidierungsmethoden 42 7.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 43 7.4 Angaben zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz 45 7.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung der TWD und des Konzerns 50 7.6 Sonstige Angaben 52 8 Kontakte 74
4 | | 5 1 EINLEITUNG munen seit vergangenem Jahr bei der schnellen Umsetzung der Energiewende mithilfe der gesetzlich vorgeschriebenen Wärmepläne. Im Bereich des Wassers haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH in der Landeshauptstadt mit voller Kraft den weiteren Ausbau des Industriewassersystems und damit die Abkopplung der Industrie- von der Trinkwasserversorgung voran- getrieben. Herzlichen Dank an alle Beteiligten, die dieses herausfordernde Geschäftsjahr 2023 mit ihrem Engagement und ihrem Einsatzwillen mitgestaltet haben. Die TWD wird auch in den nächsten Jahren ihre kommunale Erfolgsgeschichte fortsetzen. Dresden, Juli 2024 Die Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann Dr. Axel Cunow Lars Seiffert Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner, die sieben in den Technischen Werken Dresden vereinten Unternehmen haben ein herausforderndes Jahr 2023 gut bis sehr gut bewältigen können. Je nach Geschäftsfeld machten sich die Folgen des fortdauernden Krieges zwischen der Ukraine und Russland, die Umsetzung der Energiewende, die Schwäche der deutschen Wirtschaft sowie höhere Zinsen unterschiedlich stark bemerkbar. Bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG ging die Schere zwischen der Popularität ihrer Angebote auf der einen Seite und sich stark verändernden Parametern für die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der anderen Seite 2023 noch weiter auseinander, als es bereits 2022 zu bemerken war. So drückten sich die positive Wertschätzung und Wahrnehmung des Unternehmens durch die Fahrgäste in einem leicht verbesserten Wert der Globalzufriedenheit von 2,26 im ÖPNV-Kundenbarometer aus. Erhebliche Preisanstiege u. a. für Energie und Material, der Fachkräftemangel sowie die Verlängerung des Deutschlandtickets stellten gleichzeitig drei wesentliche Faktoren in einem sich stark wandelnden wirtschaftlichen Umfeld dar. Es entstehen hieraus anspruchsvolle Aufgaben, welche ein entschlossenes gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen erfordern. Die Stadtreinigung Dresden GmbH ist 2023 zuverlässig und in hoher Qualität ihren Aufgaben in den Bereichen Abfallentsorgung, Sauberhalten des Stadtbildes und Pflege des städtischen Grüns nachgekommen. Um höhere Kosten durch die Übernahme des TVÖD entgegenzuwirken, arbeitet das Unternehmen an einer Bündelung von fachlich passenden Aufgaben, welche bei stadteigenen Dienstleistern anfallen, in ihrer Hand. Daraus folgende Skaleneffekte sollten zu einer weiteren Verbesserung der Einnahmesituation führen. Intensiv geplant und vorbereitet wird die Ergrünung der SRD-Fahrzeugflotte. Dresdens Bäder und Saunen konnten dank einer Entspannung der Energiepreise 2023 ihre Leistungen wieder im gleichen Umfang wie vor 2022 anbieten. Dies schlug sich in höheren Besucherzahlen und einer verbesserten Einnahmesituation bei der Dresdner Bäder GmbH nieder. Erhebliche Anstrengungen wurden und werden unternommen, um Fördermittel für die Sanierung des Luftbades Dölzschen sowie den Ersatzneubau der Schwimmhalle Klotzsche sicherzustellen. Ausbau und Vertiefung hauseigener Kompetenzen als städtischer Dienstleister für Abrechnung, Archivierung und Dokumentation, als Berater und Betreuer von Hard- und Softwarelösungen inklusive Systemeinführungen haben bei der Dresden-IT GmbH das Geschäftsjahr 2023 bestimmt. Abrundend kamen Leistungen auf den Gebieten Software-Entwicklung für Nahverkehrskunden, Qualitätsmanagement und ITSicherheit hinzu. Verstärkt wurde die Zusammenarbeit und Aufgabenteilung mit der IT der SachsenEnergie. Der anstehende Ausbau des Schulsupports wird in den nächsten Jahren zu höheren Umsätzen führen. Bei der SachsenGigaBit GmbH, welche alle Aktivitäten der Telekommunikation im Konzern SachsenEnergie bündelt, stand das Jahr 2023 im Zeichen einer noch breiteren Vermarktung der eigenen Produktpalette und eines forcierten Breitbandausbaus. Neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau wurde erfolgreich an Ausschreibungen zum gefördertem Breitbandausbau teilgenommen. Ein mit der Telekom abgeschlossener Wholeby-Vertrag ermöglicht es, auf der Infrastruktur der Telekom die GigaBit-Produkte zu vermarkten und neue Kunden zu erreichen. Vermehrte Anstrengungen sind nötig, um das für die Realisierung der ambitionierten Pläne des Unternehmens nötige Fachpersonal zu gewinnen. Das regulierende Eingreifen des Staates als Reaktion auf die Folgen der Energiekrise hat bei der SachsenServices GmbH 2023 zu einer deutlichen Arbeitsverdichtung geführt. Gleichzeitig verändert eine immer tiefer greifende Digitalisierung die Strukturen der Energiewirtschaft und lässt konventionelle Grenzen zwischen einzelnen Sektoren verschwinden. Die SachsenServices haben hierauf 2023 reagiert und mit Spezialisten der SachsenNetze GmbH sowie der IT der SachsenEnergie AG eine Funktionalorganisation gegründet, die ein gemeinsames Umsetzen der aus vorgenannten Entwicklungen herrührenden Umbauprozesse schnell und effizient ermöglicht. Eine positive Entwicklung bei der Vermarktung und Nutzung des eigenen Immobilien-Bestandes verzeichnet für 2023 die DGI Gesellschaft für Immobilienwirtschaft mbH Dresden. Für den in der Sanierung befindlichen Gebäudekomplex „Erlweinturm“ wird die Voraussetzung für eine Interimsnutzung durch die Messe Dresden GmbH geschaffen. Der 2022 verlängerte Betreibervertrag der NTD mit der Maritim Hotelgesellschaft für das Kongresszentrum legt die Basis dafür, in nächster Zeit ein Investitionsprogramm zur Erneuerung technischer Anlagen im Gebäude, der Konferenztechnik und zur Energieeinsparung planerisch vorzubereiten und anschließend umzusetzen. Die SachsenEnergie AG hat das Jahr 2023 genutzt, um sich auf den anziehenden Wettbewerb vorzubereiten und attraktive neue Angebote für Kundinnen und Kunden zu planen. So kann der größte ostdeutsche Kommunalversorger auf Basis der Plattformen Powercloud und Salesforce künftig noch schneller auf sich verändernde Marktsituationen reagieren und seine Chancen nutzen. Parallel nahm der Umbau der Erzeugungsbasis von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien erheblich an Fahrt auf. So wurde die Bündelung aller Aktivitäten in dieser Richtung in dem neuen Geschäftsfeld NaturKraft vorbereitet. Konkret kamen 2023 erstmals die Stärken des neuen, flexibel einsetzbaren Kraft-Wärme-Kopplungskraftwerks in Reick zum Tragen. Im November nahm das Unternehmen drei neue Windenergieanlagen im Windpark Streumen im Landkreis Meißen in Betrieb. Vor allem im Osten des Freistaats unterstützt SachsenEnergie die Kom-
6 | | 7 Auf einen Blick: TWD-Konzern 1 Unkonsolidierte Angaben 2 Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG, Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG, Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG, Windpark Streumen GmbH 2023 2022 2021 Umsatz (in TEUR) 7.006.551 5.269.320 3.429.134 Investitionen (in TEUR) 546.725 397.330 365.205 Kapitalstruktur (in TEUR) Anlagevermögen Eigenkapital 3.159.100 1.347.940 2.946.698 1.269.879 2.971.544 1.302.656 Mitarbeiter 6 533 6 206 6 162 Ausgewählte Kenndaten1 der wesentlichen Konzerngesellschaften Anlagevermögen Mio. EUR Eigenkapital Mio. EUR Investitionen Mio. EUR Umsatz Mio. EUR Mitarbeiter Anzahl Auszubildende Anzahl SachsenEnergie AG 1.537,2 850,3 359,6 3.799,4 528 48 DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 1.404,5 411,3 146,4 3.770,2 880 4 SachsenNetze GmbH 45,6 19,2 9,2 472,1 566 105 SachsenNetze HS.HD GmbH 47,7 23,9 6,9 701,3 834 0 SachsenServices GmbH 0,3 6,4 0,1 39,7 432 1 SachsenGigaBit GmbH 11,8 32,3 0,6 39,8 158 0 Windkraftanlagen2 19,1 16,7 0,0 8,2 0 0 GSW Gas- und Wärmeservice GmbH 1,6 1,3 0,6 8,0 0 0 Dresdner Verkehrsbetriebe AG 327,8 259,1 126,6 179,0 2 060 108 Verkehrsgesellschaft Meißen mbH 6,4 9,3 7,4 32,9 262 19 Dresdner Bäder GmbH 85,0 45,4 0,8 7,6 129 10 Stadtreinigung Dresden GmbH 26,8 10,1 8,4 47,7 396 34 2 KONZERN – TECHNISCHE WERKE DRESDEN GMBH UNTERNEHMENSSTRUKTUR DER TECHNISCHEN WERKE DRESDEN GMBH Unternehmensstruktur der Technischen Werke Dresden GmbH – Stand: 31.05.2024 Landeshauptstadt Dresden Technische Werke Dresden GmbH 100 % 98,04% Dresdner Bäder GmbH EnergieVerbund Dresden GmbH 100 % 67,19% Objektgesellschaft Kongresszentrum Neue Terrasse Dresden mbH GSW Gas- und Wärmeservice GmbH 100 % 100 % DGI Gesellschaft für Immobilienwirtschaft mbH Dresden Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH 49 % 100 % Stadtreinigung Dresden GmbH SachsenEnergie AG 82,39 % 100 % Dresdner Abfallverwertungs- gesellschaft mbH DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 100 % 40 % Dresden-IT GmbH 60 % SachsenNetze GmbH 100 % 100 % Dresdner Verkehrsbetriebe AG Energieanlagen Frank Bündig GmbH 100 % 100 % Dresdner Verkehrsservicegesellschaft mbH Projektgesellschaft Kraftwerk Mitte Dresden GmbH 100 % 74,9 % VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH DREWAG Beteiligungsgesellschaft für regenerative Energien mbH 100 % 74,9 % Verkehrsgesellschaft Meißen mbh Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG 100 % 100 % VGM-Service GmbH SachsenEnergie Kraftwerks- gesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % 49 % Taeter Tours GmbH SachsenEnergie Kraftwerks- gesellschaft Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % 0,16 % beka GmbH Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % Zweite Energieversorgungs- center Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % Zweite Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % DREWAG – BOREAS Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH 90 % Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG 90 % Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG 90 % Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH 49 % Kommunalservice Brockwitz-Rödern GmbH 60 % Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH 30,01 % Verbundnetz Gas AG 4,69 % 50 % Dresden Netz OHG 50 % Meißner Stadtwerke GmbH 49 % Stadtwerke Zittau GmbH 25,1 % Freitaler Stadtwerke GmbH 30 % Sächsische Energiehandelsgesellschaft mbH 9,95 % Stadtwerke Elbtal GmbH 30 % Stadtwerke Pirna Energie GmbH 6,15 % 50 % SachsenServices GmbH 50 % SachsenEnergieBau GmbH 100 % 50 % Windpark Streumen GmbH 50 % SachsenIndustriewasser GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden Verwaltungs GmbH 50 % RING30 GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden GmbH & Co. KG 50 % SachsenEmobil GmbH & Co. KG 100 % 50 % SachsenGigaBit GmbH 50 % SachsenEnergie Versorgung GmbH 100 % COMTEC Bautzen GmbH 100 % SachsenEnergie Epsilon GmbH 100 % TRZ Thüringer Rechenzentrum GmbH 50 % SachsenEnergie NaturKraft GmbH 100 % 450MHz Beteiligung GmbH 10 % SachsenEnergie NaturKraft Verwaltungsgesellschaft mbH 100 % 450connect GmbH 25 % SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG 100 % SachsenNetze HS.HD GmbH 100 % GMH Solarpark Gröditz GmbH 50 % 40,50% DIGImeto GmbH & Co. KG1 40,03 % SachsenEnergie Infrastruktur GmbH & Co. KG 100 % DIGImeto Beteiligungs- gesellschaft mbH 100 % SunStrom GmbH 97 % Quittel GmbH 100 % clarifydata GmbH 51 % Ampere Solar GmbH 100 % Technische Dienste Altenberg GmbH 49 % PV Barlinek sp. z o.o. 100 % Wärmeversorgung Weigsdorf-Köblitz GmbH 40 % SPV Czerwona Woda sp. z o.o. 100 % Info-Kabel GmbH 25 % Invest PV sp. z o.o. 100 % 50% Biomethan Zittau GmbH 50 % 1 w eitere Gesellschafter der DIGImeto GmbH & Co. KG: Stadtwerke Elbtal GmbH – 3,89 % / Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH – 3,78 % / Meißener Stadtwerke GmbH – 2,64 % / Stadtwerke Zittau GmbH – 2,62 %
8 | | 9 3 UNTERNEHMENSORGANE Der Aufsichtsrat gibt folgenden Bericht zum Geschäftsjahr 2023 an die Gesellschafterversammlung: Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung regelmäßig über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich unterrichtet worden. Die betreffenden Geschäftsvorgänge, die Geschäftsentwicklung, die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Ergebnissituation sowie alle Maßnahmen, die satzungsgemäß eine Zustimmung des Aufsichtsrates erfordern, wurden eingehend beraten. Auf Grund dieser Beratungen und anhand der von der Geschäftsführung vorgelegten Berichte und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Sitzungen des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2023 am 28. März, 6. Juni, 12. Juli (außerordentliche Sitzung), 27. Sep- tember und 19. Dezember 2023 stattgefunden. Schwerpunkte der Beratungen waren die wirtschaftliche Entwicklung, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie die Behandlung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2024 mit Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung. Weitere Schwerpunkte bildeten die Entwicklungen der Dresdner Verkehrsbetriebe AG, der Dresdner Bäder GmbH und der Stadtreinigung Dresden GmbH, der Abschluss eines Vergleiches mit der Thüga über den Kaufpreis für die übernommenen DREWAG-Anteile, Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Situation der TWD sowie die Energiekrise und deren Auswirkungen auf die Unternehmen. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat entsprechend der Beauftragung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht ist allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis dieser Prüfungen zur Kenntnis genommen und seinerseits den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresüberschusses geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfungen sind keine Einwendungen zu er- heben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen und den Jahresfehlbetrag 2023 (7.304 TEUR) vollständig aus der Gewinnrücklage zu entnehmen. Die Amtsperiode des Aufsichtsrates endete am 20. November 2023. Die Anteilseignerseite wählte für die nächste Amtsperiode folgende Personen in den Aufsichtsrat: Dirk Hilbert Ingo Flemming Jens Genschmar Eva Jähnigen Steffen Kaden Tilo Kießling Bernd Lommel Michael Schmelich Andre Schollbach Dr. Viola Vogel Folgende Arbeitnehmervertreter wurden in den Aufsichtsrat gewählt: Frank Ziller Karin Selle Katharina Venus Holm Winter Martin Fleck Wolfgang Fehring Egbert Hennig Frank Franke Uta Gensichen Robert Braun Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus. Aufsichtsrat Vertreter der Anteilseigner Dirk Hilbert, Dresden, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Aufsichtsratsvorsitzender Ingo Flemming (MdL), Dresden, Bauingenieur Jens Genschmar, Dresden, Wirtschaftskaufmann, Geschäftsführer, Selbstständiger Eva Jähnigen, Dresden, Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden Steffen Kaden, Dresden, Angestellter Tilo Kießling, Dresden, Geschäftsführer Bernd Lommel, Dresden, Fraktionsgeschäftsführer beim Sächsischen Landtag Michael Schmelich, Dresden, freier Journalist und Autor André Schollbach, Dresden, Rechtsanwalt Dr. Viola Vogel, Dresden, Kirchenrätin/juristische Referentin der ev.-luth. Landeskirche Sachsens Vertreter der Arbeitnehmer Frank Ziller, Dresden, Betriebsrat SachsenNetze GmbH/ SachsenNetze HS.HD GmbH, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Jürgen Becker, Pirna, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Robert Braun, Moritzburg/OT Reichenberg, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (seit 21.11.2023) Wolfgang Fehring, Dresden, Mitarbeiter Operativplanung Dresdner Verkehrsbetriebe AG (seit 21.11.2023) Frank Fischer, Dresden, Projektleiter bei Arbeit und Leben Sachsen (bis 20.11.2023) Martin Fleck, Dresden, Operativer IT-Koordinator Dresdner Verkehrsbetriebe AG (seit 21.11.2023) Frank Franke, Leipzig Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (seit 06.06.2023) Uta Gensichen, Dresden, Gewerkschaftssekretärin ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (seit 21.11.2023) Egbert Hennig, Freital, Abteilungsleiter SachsenNetze GmbH Juliane Marschner, Dresden/OT Langebrück, Gruppenleiterin DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH (bis 20.11.2023) Uwe Niederstraßer, Dresden, Busfahrer Dresdner Verkehrsbetriebe AG (bis 20.11.2023) Alexander Schwolow, Dresden, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker SachsenEnergie AG (bis 20.11.2023) Karin Selle, Freital, Betriebsratsmitglied SachsenEnergie AG/ DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH Jonas Senftleben, Dresden, Politischer Sekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (bis 30.04.2023) Katharina Venus, Dresden, Gruppenleiterin SachsenServices GmbH (seit 21.11.2023) Holm Winter, Bannewitz, Fachkraft für Arbeitssicherheit Dresdner Verkehrsbetriebe AG Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann (Sprecher) Dr. Axel Cunow Lars Seiffert 4 BERICHT DES AUFSICHTSRATES ZUM GESCHÄFTSJAHR 2023
10 | | 11 5 BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 des erneuerbaren Stroms für die Herstellung von RFNBO führen. Der delegierte Rechtsakt zur RED II befasste sich lediglich mit der Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Mit der RED III wurden die für den Verkehrssektor geltenden Kriterien entsprechend auch auf die Verwendung in den anderen Sektoren übertragen. EU-Gaspaket – Rahmen für europäisches Wasserstoffnetz gesetzt Mit dem „Fit for 55“-Paket der EU von 2021 wurde u. a. ein sogenanntes „Gaspaket“ angekündigt, welches aus einer Verordnung und einer Richtlinie zum Gas-Wasserstoff-Binnenmarkt sowie einer Methan-Verordnung bestehen soll. Diese Rechtsvorhaben sollen auf das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einzahlen und in diesem Zusammenhang auch den Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und CO2-armen Gasen gestalten. Mit der Gasbinnenmarktrichtlinie werden die Vorschriften für die schrittweise Einrichtung eines europäischen Wasserstoffverbundnetzes (EHB – European-Hydrogen-Backbone) festgelegt, welches die Grundlage für die Integration von Wasserstoff in das europäische Energieversorgungssystem schaffen soll. Im Trilog-Verfahren haben sich Parlament, Rat und Kommission der EU Anfang Dezember 2023 darauf geeinigt, dass die Richtlinie ein horizontales Entflechtungsmodell für Wasserstoffnetzbetreiber enthalten soll, d. h. Betreiber nicht gleichzeitig auch Vertrieb und Erzeugung von Wasserstoff verantworten. Gleichzeitig wird diese Regelung jedoch den Mitgliedsstaaten durch eine sogenannte „Opt-Out“-Regelung freigestellt. Von den Regeln zum horizontalen Unbundling sind Fernleitungsnetzbetreiber betroffen, nicht jedoch Verteilnetzbetreiber. Die dazugehörige Gasbinnenmarktverordnung behandelt primär die Regeln für die Netzbetreiber und umfasst etwa die Planung einer unabhängigen europäischen WasserstoffRegulierungsbehörde (ENNOH – European Networks of Hydrogen Networks Operators) sowie eine weitere Reduzierung noch laufender Importe von russischem Erdgas. Die Festlegungskompetenz der jeweiligen Netztarife soll weiterhin bei den nationalen Regulierungsbehörden liegen. EU-Methanemissions-Verordnung Zur Eindämmung von Methanemissionen innerhalb des EU-Energiesektors sowie bei Energieimporten haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten am 15. November 2023 auf neue Regeln geeinigt, die in der EUMethanemissions-Verordnung zusammengefasst sind. Anlagenbetreiber innerhalb der EU sind künftig verpflichtet, regelmäßig Methanemissionen zu messen und darüber zu berichten. Davon betroffen sind auch nicht-operative Anlagen. Auch sollen Öl- und Gasunternehmen ihre Anlagen regelmäßig auf Methanlecks überprüfen und diese ggf. umgehend reparieren. Routinemäßiges Entlüften und Abfackeln im Öl- und Gassektor ist künftig auf unvermeidbare Umstände beschränkt. Für die mit dem Import von Öl, Gasen und Kohle verbundenen Methanemissionen soll eine Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet werden. Importeure und EU-Betreiber sollen hierbei Daten über Methanemissionen melden, welche dann der Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Für den Betrieb unserer Erdgasnetze bedeuten die neuen Vorgaben eine deutliche Erhöhung des Prüf- und Dokumentationsaufwandes, obwohl die Leckageverluste nur sehr gering sind. Reform des EU-Strommarktdesigns soll den Markt stabilisieren Ende 2023 endeten die Trilog-Verhandlungen über eine Novellierung des EU-Strommarktdesigns. Ziel der Reform ist es, die Strommärkte langfristig zu stabilisieren, indem Endkunden vor hohen Energiepreisen geschützt und Preisschwankungen an den Großhandelsbörsen reduziert werden sowie die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien gestärkt wird. Die grundsätzlichen Marktregeln bzw. das Merit-Order-Prinzip bleiben jedoch erhalten. Die erzielte vorläufige Einigung muss noch von Rat und Parlament der EU gebilligt und förmlich angenommen werden, um Verbindlichkeit zu erlangen. Änderungen auf Bundesebene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – mindestens 65 % EE-Anteil bei neuen Heizungen Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Oktober 2023 die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) veröffentlicht, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit dem geänderten Gesetz wird die Dekarbonisierung des Wärmesektors im Gebäudebereich adressiert und der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen sowie der Warmwasserbereitstellung forciert. Das Gesetz fokussiert auf Wärmepumpen und Wärmenetze, wobei die lokal wirtschaftlich sinnvollsten Optionen unter Einbezug von Fördermitteln zuvor über die kommunale Wärmeplanung identifiziert werden sollen. Zentraler Inhalt des GEG ist die Pflicht zu einem Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme i. H. v. mindestens 65 % bei Heizungserneuerung im Gebäudebestand und im Neubau von Gebäuden. Diese Regelung greift für Bestandsgebäude und baulückenschließende Neubauten jedoch erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (vgl. Wärmeplanungsgesetz – WPG). Für Gebäude mit Perspektive eines Fernwärmeanschlusses wird eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Die gelieferte Wärme muss dann zu 65 % aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bestehen. Bei direktem Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz ohne Zwischenlösung gelten die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes an Wärmenetze. Für Regionen, die laut Wärmeplan mit Wasserstoff versorgt werden sollen, hat der Gasnetzbetreiber bis 2028 darzulegen, wie die Wasserstoffversorgung gewährleistet werden kann. 5.1 Grundlagen Die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) ist die Finanz-, Steuer- und Managementholding für die Bereiche Energieversorgung, Nahverkehr, Entsorgung, den Bau und die Betreibung der Dresdner Bäder und ergänzende Dienstleistungen. Ihr Geschäft wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften geprägt. Daher ist der Lagebericht der Einzelgesellschaft auch der Lagebericht des Konzerns. Die EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD) bündelt im Konzern der TWD die Beteiligungen an den Energieversorgungsgesellschaften in Dresden und Ostsachsen. Dieser kommunal geprägte ostsächsische Versorgungsverbund hat in seiner Organisationsform und Größe eine Alleinstellung in der Energiebranche. Mehr denn je beweist sich das regionale Partnerschaftsmodell mit der SachsenEnergie AG (SachsenEnergie) und den Stadtwerkebeteiligungen als solide Basis, um die herausfordernden energiepolitischen Veränderungen durch Liberalisierung, Regulierung und Energiewende in Unternehmensstrategien zu übersetzen und so den künftigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Die Kooperation in den verschiedensten Bereichen ist dabei ein wichtiger Schlüssel für starke kundenorientierte Einzelunternehmen vor Ort. 5.2 Wirtschaftsbericht 5.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 5.2.1.1 Der Bereich Energie Energiepolitisches Umfeld Wie bereits 2022 war auch das Jahr 2023 ein energiepolitisch dynamisch geprägtes Jahr mit umfangreichen Novellen sowie neuen Gesetzen. Im internationalen Kontext wirkte dabei weiterhin der Russland-Ukraine-Krieg auf die Energiewirtschaft sowie die damit verbundene Substitution des russischen Erdgases durch andere Energieträger und -quellen inkl. deren Auswirkungen auf die Energiekosten. Damit im Zusammenhang steht auch der von EU und Bund forcierte Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfügte das Bundesfinanzministerium Ende 2023 eine Haushaltssperre, welche sich auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und damit auf für die Energiewende zentrale Förderprogramme des Bundes auswirkte. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2023 waren u. a.: ◾ die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, ◾ die Entlastungen für Verbraucher bei hohen Strom- und Gaspreisen, ◾ Schaffung eines Rahmenwerks für ein europäisches und nationales Wasserstoffnetz sowie ◾ die Wärmewende in Gebäuden und Kommunen. Konkret ergaben sich 2023 auf EU- und Bundesebene folgende energiepolitisch zentrale Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene Energieeffizienz-Richtlinie Aus dem EU-Fit-for-55-Maßnahmenpaket wurde am 29. September 2023 die überarbeitete Energieeffizienz-Richtlinie (EED) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen Vorgaben sind innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Nach den neuen Vorgaben soll der Endenergieverbrauch für das Jahr 2030 um mindestens 11,7 % gegenüber der Projektion aus dem Jahr 2020 sinken. Das allgemeine jährliche Einsparziel wird ebenfalls angehoben. Weitere Regelungen betreffen eine stringente Ausgestaltung des Efficiency-first-Prinzips, das Themenfeld Messen und Abrechnen sowie Maßnahmen gegen Energiearmut. Neu gefasst wurde die Definition für ein effizientes Fernwärmesystem. Renewable Energy Directive (RED III) – Höhere Ausbauziele und Konzept für „Beschleunigungsgebiete“ Im Oktober 2023 wurde die aktualisierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (RED – Renewable Energy Directive) vom Europäischen Rat angenommen und verbindlich beschlossen. Zum 20. November 2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Mit der RED III sollen die Nutzung erneuerbarer Energien weiter gesteigert und Treibhausgasemissionen verringert werden. Entsprechend der vorhergehenden RED II galt bislang das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 32,0 % zu steigern. Dieses EU-Ziel wurde mit der Novelle auf mindestens 42,5 % angehoben. Ebenfalls wurden verbindliche Ziele für die unterschiedlichen Sektoren eingeführt. So soll bspw.in der Wärmeversorgung bis 2030 ein Anteil von 49 % aus erneuerbaren Quellen stammen. Für den Industriesektor wurde ein verbindliches Ziel für den Einsatz von Wasserstoff und andere strombasierte Brennstoffe (RFNBO – renewable fuels of nonbiological origin) vorgegeben. Dementsprechend sollen 42 % des verbrauchten Wasserstoffes im Jahr 2030 aus erneuerbaren Energiequellen stammen und 60 % bis 2035. Der notwendige EE- und Netzausbau gilt als von überragendem öffentlichem Interesse, sodass bspw. in sogenannten Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte wie eine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung verzichtet werden kann. Zum 10. Juli 2023 sind darüber hinaus zwei delegierte Rechtsakte zur RED II (Art. 27 und 28) in Kraft getreten. Im delegierten Rechtsakt zu Art. 27 werden die Kriterien für den Strom festgelegt, der für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bzw. zur Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) im Verkehrssektor genutzt werden darf. Ziel des Rechtsakts war es sicherzustellen, dass dem angespannten Strommarkt möglichst keine benötigten erneuerbaren Energien aufgrund der Herstellung von Kraftstoffen bzw. grünem Wasserstoff entzogen wird. Grundsätzlich ergeben sich aus dem Rechtsakt drei verschiedene Szenarien des grünen Strombezugs, welche die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und zur vollständigen Anrechenbarkeit
12 | | 13 Klimaschutzprogramm 2023 – Bundesregierung gibt sich einen Dekarbonisierungsfahrplan Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 sollen zunächst knapp zwei Drittel aller Emissionen eingespart sein. Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023 im Kabinett beschlossen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die bestehende Klimaschutzlücke bis 2030 durch zahlreiche zusätzliche Maßnahmen deutlich reduziert. Das Klimaschutzprogramm listet diese Maßnahmen nach Sektoren getrennt auf. Keine Verlängerung der Strom- und Gaspreisbremsen bis 2024 Mit Blick auf die signifikant angestiegenen Energiekosten wurden bereits Ende 2022 die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Unternehmen in Deutschland beschlossen. Sie waren das gesamte Jahr 2023 wirksam, wurden jedoch nicht über den Jahreswechsel hinaus verlängert. Für den Erdgas- und Wärmeverbrauch galt: Für Endkunden mit Standardlastprofil sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden 80 % des Erdgasverbrauches mit 12 Cent/kWh bzw. 80 % des Wärmeverbrauches mit 9,5 Cent/kWh berechnet. Bei Industriekunden wurden für 70 % des Erdgasverbrauches 7 Cent/kWh bzw. 7,5 Cent/kWh beim Wärmeverbrauch festgelegt. Mit den Kontingenten von 80 % bzw. 70 % wurden weiterhin Sparanreize beim Energieverbrauch gewährleistet. Auch die Strompreisbremse umfasste ein sogenanntes Basispreiskontigent, bei dem eine bestimmte Strommenge zu einem vergünstigten Preis angeboten wurde: Endkunden mit einem Verbrauch von bis zu 30 000 kWh erhielten demnach ein auf 40 Cent/kWh gedeckeltes Kontingent für bis zu 80 % ihres historischen Netzbezuges. Bei Kunden mit einem höheren Jahresverbrauch wurden 70 % des historischen Netzbezuges auf 13 Cent/kWh gedeckelt. Die Differenzbeträge zu den tatsächlichen Energiekosten wurden den Energieversorgungsunternehmen erstattet. Die Umsetzung der Preisbremse war eine große organisatorische Herausforderung, da im laufenden Betrieb in bestehende Abrechnungssysteme eingegriffen werden musste. Sie konnte nur mit erheblicher Mehrarbeit unserer Beschäftigten bewältigt werden, da neben der technischen Umsetzung auch ein erhöhtes Niveau an Kundenanfragen zu bewältigen war. Dem SachsenEnergie-Teilkonzern ist es gelungen, insbesondere bei der Belieferung der Stromkunden fast vollständig Preise unterhalb des Limits der Preisbremse anzubieten. Haushaltsfinanzierungsgesetz zum Bundeshaushalt 2024 – Stromsteuersenkung statt Industriestrompreis & Anhebung des CO2-Preises ab 2024 Um insbesondere die stromintensive Industrie bei den gestiegenen Stromkosten zu entlasten, wurde seit April 2023 umfangreich über die Einführung eines sogenannten „Industriestrompreises“ diskutiert. Innerhalb der Bundesregierung war man sich dabei jedoch lange uneins über die konkrete Ausgestaltung. Im November 2023 einigte sich die Koalition schließlich darauf, die Stromsteuer für alle Betriebe des produzierenden Gewerbes ab dem Jahr 2024 für mindestens zwei Jahre von derzeit rund 2 Cent/kWh auf den europäischen Mindestwert von 0,05 Cent/kWh abzusenken. Sofern im Bundeshaushalt eine Gegenfinanzierung sichergestellt werden kann, soll diese Regelung bis 2028 verlängert werden. Das entsprechende Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde am 15. Dezember 2023 im Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat gebilligt. Im Gegenzug für die Stromsteuersenkung entfällt der bisher geltende Spitzenaus- gleich. Ebenfalls Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes ist eine Anhebung der Festpreise im Brennstoffemissionshandelsgesetz. Dieses wird dahingehend angepasst, dass der CO2-Preis im Jahr 2024 von 30 EUR/t auf 45 EUR/t und ab 2025 von 45 EUR/t auf 55 EUR/t erhöht wird. Die Änderung betrifft vor allem den privaten Gasverbrauch und Kfz-Kraftstoffe. Ursprünglich sollte es für 2024 einen Zuschuss des Bundes an die Übertragungsnetzbetreiber i. H. v. 5,5 Mrd. EUR zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte geben. Darauf hatte sich die Bundesregierung mit dem Strompreispaket vom 9. November 2023 geeinigt. Infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden diese 5,5 Mrd. EUR jedoch im Bundeshaushalt 2024 wieder eingespart und sind somit nicht mehr Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024. Dies hat deutlich gestiegene Netzentgelte der Übertragungsnetze zur Folge. Der SachsenEnergie-Teilkonzern hat die Entscheidung getroffen, den hieraus resultierenden Anstieg der Strompreise nicht über seine Stromtarife an die Privatkunden weiterzugeben. Forschung und Entwicklung Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen. Dafür beteiligt sich die SachsenEnergie an ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen Ansätze für neue Dienstleistungen, Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere Servicequalität hervorgehen können. Mit dem Forschungsvorhaben dymoBat – KI-unterstützte Kommunikationstechnologien zur dynamischen Optimierung von Energiespeichern zur Frequenzstabilisierung und Energieversorgung – wird erforscht, ob und wie das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in Kombination mit der 5G-Technologie für die Systemsicherheit Anwendung finden kann. Das Forschungsvorhaben wird durch die TU Dresden, Deutsche Telekom Professur für Kommunikationsnetze geleitet. Weitere Partner sind die SAP AG, Meshmerize GmbH, CampusGenius GmbH, Comfort Charge GmbH sowie die Landeshauptstadt Dresden. Wärmeplanungsgesetz (WPG) – Wärmewende beginnt in den Kommunen Eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verknüpft ist das Ende 2023 verabschiedete und zum Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches die verpflichtende Erstellung von kommunalen Wärmeplänen (kWP) vorsieht. Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzuzeigen. Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 zu mindestens 30 % und bis 2040 zu 80 % mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Bei neuen Wärmenetzen liegt dieser Mindestanteil bei 65 %. Die im Wärmeplan für das jeweilige Untersuchungsgebiet favorisierten Technologien zur Wärmeversorgung wirken sich entsprechend auch auf die Infrastruktur aus, weshalb Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber eine zentrale Rolle bei der Wärmeplanung einnehmen. Für Kommunen mit über 100 000 Einwohnern sollen die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, während kleinere Kommunen zwei Jahre länger Zeit haben. Da der Bund die Kommunen nicht direkt verpflichten kann, werden mit dem WPG formal die Bundesländer verpflichtet, für die Umsetzung des Bundesgesetzes Sorge zu tragen. Der Freistaat Sachsen muss den rechtlichen Rahmen noch spezifizieren. Die Unternehmen des SachsenEnergie-Teilkonzerns werden die Umsetzung der neuen Vorgaben aus GEG und WPG basierend auf der Energieverteilstrategie für die Verteilnetze aktiv begleiten. Dies betrifft sowohl die Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung der kommunalen Wärmeplanung, die Energieverteilstrategie und damit die Erstellung zukunftssicherer Wärmeversorgungslösungen für die Kunden. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur Im Juni 2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Fortschreibung der ersten Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) aus dem Jahr 2020. Die Fortschreibung sieht u. a. den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland vor, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den europäischen Binnenmarkt eingebettet ist. Das sogenannte „Wasserstoffkernnetz“ mit einer Länge von 9 700 km soll die Versorgung von Schlüsselindustrien und Regionen mit Wasserstoff sicherstellen und bereits bis 2032 in Betrieb gehen. Die Zielstellung für die heimische Elektrolyseleistung bis 2030 wird auf 10 GW angehoben. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2023) hat die Bundesregierung die notwendigen Rechtsgrundlagen für das Wasserstoffkernnetz geschaffen, wonach sich die Ausprägung bzw. der Verlauf des Kernnetzes auf die Ermöglichung eines überregionalen Transports von Wasserstoff konzentrieren soll. Hierfür sollen die verschiedenen Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen gemeinsamen Antrag auf ein entsprechendes Wasserstoffkernnetz zur Genehmigung vorlegen. Der SachsenEnergie-Teilkonzern hat erreicht, dass die Anbindung der Landeshauptstadt Dresden an das Wasserstoffkernnetz in den Antragsentwurf der FNB Gas (Zusammenschluss der Fernleitungsnetzbetreiber „FNB Gas e. V.“) aufgenommen wurde. Auch für die Verbrauchsschwerpunkte im Industriebogen Meißen wurden entsprechende Erweiterungsmeldungen veranlasst. Den finalen Antrag werden die FNB Gas bis Mai 2024 an die BNetzA übermitteln, welche dann abschließend über die Realisierung der gemeldeten Leitungsabschnitte entscheiden wird. Abseits des Kernnetzes wird die Wasserstoffversorgung über das Gasverteilnetz erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten dafür haben bereits begonnen. Neben den Regelungen zum Wasserstoffkernnetz wurde mit der EnWG-Novelle auch einem Urteil des europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Bundesnetzagentur Rechnung getragen. Diese soll künftig frei über Netzentgelte und Netzzugänge entscheiden können und unabhängiger vom deutschen Verordnungsgeber sein. Ebenfalls Bestandteil der EnWG-Novelle ist die Einführung des Prinzips „Nutzen statt Abregeln“ von erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für eine Netzentgeltbefreiung können nach 2008 errichtete Elektrolyseure und Speicher anstatt wie bisher 2026, nun bis spätestens 2029 in Betrieb genommen werden. Für 2024 wurden bereits weitere Novellierungen des EnWG angekündigt. Novelle Messstellenbetriebsgesetz – Digitalisierung der Energiewende Das Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27. Mai 2023 setzte den Startpunkt des von der Branche lange geforderten rechtssicheren Rollouts von intelligenten Messsystemen. Für Verbraucher bis 100 000 kWh/a – das umfasst alle Privatkunden – und Anlagen bis 100 kW können die Messstellenbetreiber den Rollout auf freiwilliger Basis sofort beginnen oder fortsetzen. Zur Pflicht wird das Rollout für grundzuständige Messstellenbetreiber spätestens ab 1. Januar 2025. Novelle Energieeffizienzgesetz (EnEfG) – bessere Nutzung vorhandener Energiepotenziale Am 18. November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Es setzt, im Vorgriff auf die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie, Ziele für die jährliche Endenergieeinsparung mit einer besonderen Vorbildwirkung der öffentlichen Hand. Neu sind Regelungen für Informationspflichten zu Abwärmepotenzialen und Abwärmenutzungspflichten für Rechenzentren. Die Anzahl von Unternehmen, die Energie- oder Umweltmanagementsysteme einrichten müssen, wurde durch Absenkung von Grenzwerten erweitert. Bei den Unternehmen des SachsenEnergie-Teilkonzerns sind Energie- und Umweltmanagementsysteme bereits etabliert und es ist bereits die Abwärmeeinspeisung eines Rechenzentrums in das Dresdner Fernwärmenetz in Umsetzung.
14 | | 15 Der durchschnittliche Großhandelsstrompreis in Deutschland betrug im Jahr 2023 rund 137 EUR/MWh (Base CAL +1) und liegt damit um ca. 54 % unter dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraums 2022. Verglichen mit dem Durchschnittspreis des Jahres 2021 i. H. v. rund 88 EUR/t bewegten sich die Preise dennoch auf einem hohen Niveau. Der CO2-Preis, welcher für die Stromerzeugung aus Gas- und Kohlekraftwerken eine erhebliche Rolle spielt, betrug im Jahr 2023 rund 85 EUR/t und liegt damit leicht über dem Vorjahresniveau. 5.2.1.2 Der Nahverkehr Die Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (DVB) plant und organisiert den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich der erforderlichen Infrastruktur auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. Als der Mobilitätsdienstleister für die Landeshauptstadt Dresden ist die DVB auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Straßenbahn und Bus (Laufzeit bis Mai 2040) sowie einer Betrauung für den Fähr- und Bergbahnverkehr (Laufzeit bis Ende 2027) tätig. Der Verkehrs- und Investitionsvertrag über den Straßenbahnverkehr im Landkreis Meißen besteht mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2036 (Fortsetzungsoption bis 27. Mai 2040). Die verkehrspolitische Grundlage bildet der vom Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungsplan Dresden 2025plus. Das betraute Verkehrsangebot wird auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden einschließlich abgehender Linien in die benachbarten Landkreise erbracht. Dafür kommen im Linienverkehr 196 Stadtbahnwagen und 155 eigene Busse zum Einsatz. Betrieben wird ein Straßenbahngleisnetz mit einer Streckenlänge von 134,4 km. Daneben verfügt das Unternehmen über zwei historische Bergbahnen und fünf Fährboote. Das Komplettangebot der DVB wird u. a. durch die MOBI-Angebote, wie Bike- und Car-Sharing, Shuttle on Demand sowie Mobilitätspunkte in Kooperation mit lokalen Partnern ergänzt. Um auch in Zukunft als führendes Verkehrsunternehmen agieren zu können, erfolgte – aufbauend auf den in 2022 durch den Aufsichtsrat beschlossenen strategischen Grundausrichtungen – die Konzeptionalisierung des DVB-Zukunftsbildes 2030. Im Fokus des Zukunftsbildes steht die Weiterentwicklung der Struktur und Kultur des Unternehmens in Richtung Digitalisierung, Schlagfertigkeit und Effizienz. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands war neben dem rückläufigen Wirtschaftswachstum um 0,3 %4 wesentlich vom fortwährenden russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit zusammenhängenden Herausforderungen wie hohen Energiepreisen und Lieferkettenengpässen geprägt. Der Fachkräftemangel sowie branchenübergreifend steigende Personalkosten erschwerten die gesamtwirtschaftliche Situation. 4 Jahreswirtschaftsbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft (22.02.2024) Die Einführung des Deutschlandtickets, das seit dem 1. Mai bundesweit in allen Verkehrsmitteln genutzt werden kann, markiert einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im ÖPNV. Die Systematik der Preisgestaltung hat sich grundlegend verändert und verfolgt neu eine vertiefte sozial- und weniger verkehrspolitische Zielsetzung. Dieser Schritt geht einher mit einem bislang unklaren grundlegenden Rollenverständnis von Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf die langfristige Finanzierung des ÖPNV insgesamt. Die Nachfrage im deutschen ÖPNV erholte sich nach den pandemiebedingten Einbrüchen der Vorjahre. Das Deutschlandticket hat grundlegend zu dieser Entwicklung beigetragen, jedoch blieben die durch die Preisabsenkung erreichten Fahrgastzuwächse hinter den erhofften Größenordnungen zurück. Für einen dauerhaften Erfolg des Deutschlandtickets ist es wichtig, neben einem attraktiven Fahrpreis auch ein gutes und verlässliches Verkehrsangebot zu haben. Mit 572 Tsd. Einwohnern ist Dresden die zwölftgrößte deutsche Stadt. Nach aktueller Bevölkerungsprognose wird für das Jahr 2040 eine Einwohnerzahl von 603 Tsd. erwartet. Der Bevölkerungsanstieg entfällt insbesondere auf die Gruppe der 25 bis 29-Jährigen. Die daraus folgenden zusätzlichen Mobilitätsbedarfe werden laut Verkehrsprognose überwiegend mit dem ÖPNV und dem Rad zurückgelegt. Durch die geplante Ansiedlung großer Unternehmen der Chipindustrie im Dresdner Norden entstehen weitere Mobilitätsbedarfe und erfordern den Ausbau des ÖPNV. 5.2.1.3 Dresdner Bäder Die Dresdner Bäder GmbH ist mit dem Bau, der Instandhaltung und dem Betrieb der Dresdner Bäder beauftragt. Das Geschäftsjahr 2023 war im 1. Halbjahr wegen der Vorgabe der Einhaltung der geplanten Jahresverluste durch die Gesellschafter und aus Energiespargründen noch geprägt von Einschränkungen im Betrieb der Hallenbäder und Saunen. Daher waren nur die Saunen im Georg-Arnhold-Bad sowie im Elbamare im Betrieb. Die abgesenkten Wasser- und Lufttemperaturen wurden vorerst beibehalten. Die umgesetzten Maßnahmen führten zu wesentlichen Einsparungen bei den Personal- und Energieaufwendungen. Im 2. Halbjahr 2023 wurden die Wasser- und Lufttemperaturen wieder auf das ursprüngliche Niveau von vor 2022 angehoben. Möglich wurde diese Entscheidung durch die positive Entwicklung am Energiemarkt mit sinkenden Prei- sen für Strom, Gas und Fernwärme sowie durch den Abschluss von langfristigen Lieferverträgen. Die Wiederaufnahme des Betriebes aller Saunen hat die Einnahmesituation der Dresdner Bäder GmbH gegenüber der Planung deutlich ver- bessert. Im September 2023 wurde das seit 2017 laufende Projekt „MAtchUP“3 abgeschlossen, welches unter dem EU-Programm HORIZON 2020 gefördert wurde und an dem sich der SachsenEnergie-Teilkonzern zusammen mit europäischen Partnern beteiligte. Ziel des Projektes war es, Ansätze für weitere Städte zu geben, um diese Konzepte zu adaptieren, wofür in einem Testquartier potenziell replizierbare Smart-City-Konzepte zur Digitalisierung und Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz implementiert wurden. Erarbeitet und umgesetzt wurden u. a. Projekte mit der Wohnungswirtschaft zu Photovoltaik und Mieterstrom mit flexiblen Tarifen. Im Bereich der Elektromobilität entstanden neue Ladepunkte sowie ein verbessertes Bezahl- und Abrechnungssystem für Ladevorgänge. Die Auswirkungen von Schnellladern auf die Wirksamkeit eines netzstabilisierenden Großspeichers konnten innerhalb von MAtchUP analysiert werden. Zur Dekarbonisierung der Energieversorgung wurde die Reduzierung der Vorlauftemperaturen (LowEx) des Fernwärmesystems untersucht, als Voraussetzung für die Integration volatiler erneuerbarer Energien. Das unter dem EU-Programm HORIZON Europe geförderte Projekt „NEUTRALPATH“ wurde im Januar 2023 gestartet und ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren angesetzt. Der SachsenEnergie-Teilkonzern untersucht als Projektpartner innerhalb des europäischen Konsortiums, wie Städte zukünftig klimaneutral gestaltet werden können. In Dresden wurden dafür zwei Testquartiere definiert, welche durch die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen eine positive Energiebilanz erreichen sollen. Ein zentraler Forschungsbestand ist die saisonale Absenkung des Temperaturniveaus der Fernwärmeversorgung. Ziel soll es sein, das Verhalten von Sekundärnetzen bei verringerten Temperaturen und die Trinkwarmwasserbereitung unter den geänderten Bedingungen zu untersuchen. Weiterhin soll der Ausbau schnellladefähiger bidirektional steuerbarer Infrastruktur für die Elektromobilität weiter vorangetrieben und ladedynamische Abrechnungstarife entwickelt werden. In 2023 wurden die bisherigen Projektergebnisse reflektiert sowie die zukünftige Ausrichtung von energy.NEXT im Kernteam Innovationsmanagement erarbeitet. Die Ausbildung neuer agiler Coaches in 2023 liefert einen essentiellen Beitrag zur weiteren Stärkung der Innovationsfähigkeit der SachsenEnergie. Gestützt durch den konzernweiten Rollout von Kollaborationswerkzeugen kann die agile Arbeitsweise von allen Mitarbeiten angewandt und in den Arbeitsalltag integriert werden. Das Kommunikationsformat „mit“ macht allen Geschäftsbereichen Themen wie Agilität, Interdisziplinarität und Kunden-/Nutzenorientierung zugänglich. Zum weiteren Ausbau der Innovationsfähigkeit und der Operationalisierung wurde eine neue Projektvereinbarung abge- schlossen. 3 MAximizing the UPscaling and replication potential of high level urban transformation strategies, https://www.matchup-project.eu/, aufgerufen am 11.12.2023 SachsenEnergie arbeitet mit dem Startup-Accelerator SpinLab im Bereich Scouting und Entwicklung von Kooperationen mit strategisch relevanten Startups zusammen. Die neu gegründeten Unternehmen sollen als externe Impulse dienen, um Innovationen zu befördern und neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dafür wird den Fachbereichen von SachsenEnergie zu mehreren Terminen im Jahr eine Auswahl an relevanten Unternehmen vorgestellt, bei Bedarf der Kontakt vermittelt und eine potenzielle Zusammenarbeit unterstützt. Die strategischen Geschäftsfelder erhalten Zugang zu den Lösungen dieser jungen Unternehmen, die potenziell bei Lösungsentwicklung und Wachstum helfen können. Wirtschaftliches Umfeld Bereits im ersten Quartal des Jahres 2023 wurde in Deutschland kein Wirtschaftswachstum verzeichnet. Während dann im zweiten und dritten Quartal das Wirtschaftswachstum noch stagnierte, ging es im vierten Quartal gegenüber 2022 um 0,2 % zurück. Im Gesamtjahr 2023 gab das Bruttoinlandsprodukt damit um 0,3 % nach. Preisentwicklung Die Energiemärkte haben sich im Jahr 2023 im Vergleich zu den Vorjahren beruhigt. Die erheblichen Verwerfungen an den Terminmärkten Gas und Strom wie im Jahr 2022 traten 2023 nicht mehr auf. Seit dem Peak Mitte August 2022 sind die Preise am Großhandelsmarkt gefallen, doch es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist. Aktuell sind die Gasflüsse nach Deutschland laut Angaben der BNetzA stabil und ausgeglichen. Die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im aktuellen Winter schätzt die BNetzA mittlerweile als gering ein. Die gesetzliche Festlegung, zum 1. November des Jahres 95 % der Gasspeicher befüllt zu haben, wurde früher erfüllt als gefordert. Bereits Ende September wurden 95 % erreicht, per Ende Dezember 2023 lag der Speicherfüllstand immer noch auf diesem Niveau. Gas (THE CAL +1) wurde im Jahr 2023 mit rund 53 EUR/MWh gehandelt. Das milde Winterwetter des Jahres 2023, gut gefüllte Gasspeicher und zusätzliche LNG-Importe führten dazu, dass die Gaspreise nachgaben und sich dem Niveau von unmittelbar vor Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine näherten. Für den Import von verflüssigtem Erdgas (LNG) wurden zusätzliche Terminals in Deutschland in Betrieb genommen. Der Anteil von LNG an den gesamten Gasimporten lag im Jahr 2023 bei 7 %. Erstmalig wurden bilanziell im Gesamtjahr 56 % der Elektroenergie in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung gestellt.
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